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Änderungen ab 2026

  • Zum 01.01.2026 steigt der gesetzliche Mindeslohn auf 13,90€ pro Stunde.
    Das bedeutet, dass die monatliche Höchstgrenze für den Minijob auf 603 € angehoben wird. Die monatliche Arbeitszeit in Höhe von 43 Stunden bleibt somit gleich.

 

  • Die Grenzen des übergangsbereichs ändern sich
    auf 603,01€ bis 2.000,-

 

  • Kinderkrankentage:

15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil
30 Arbeitstage für Alleinerziehenende

 

  • Kilometerpauschale

Die Entfernungspauschale beträgt 0,38 € für jeden vollen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. 

 

  • Die Sachbezugsgrenze für Sachgutscheine bleibt bei 50,--€ pro Monat

 

  • E-Rechnungspflicht: 

Ab 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.

Ab 2028 ist die elektronische Rechnungstellung für alle Unternehmen verpflichtend.