15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil
30 Arbeitstage für Alleinerziehenende
Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 € für jeden vollen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, ab dem 21. Entfernungskilometer gilt eine erhöhte Entfernungspauschale von 0,38 €
Ab 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab 2028 ist die elektronische Rechnungstellung verpflichtend.