15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil
30 Arbeitstage für Alleinerziehenende
Die Entfernungspauschale beträgt 0,38 € für jeden vollen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Ab 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.
Ab 2028 ist die elektronische Rechnungstellung für alle Unternehmen verpflichtend.