Aktuelles

Home / Aktuelles

Änderungen ab 2024

  • Zum 1.1.2024 steigt der gesetzliche Mindeslohn auf 12,41€ pro Stunde.
    Das bedeutet, dass die monatliche Höchstgrenze für den Minijob auf 538,--€ angehoben wird. Die monatliche Arbeitszeit in Höhe von 43 Stunden bleibt somit gleich

 

  • Bitte beachten Sie bei den neuen Anpassungen, dass in 2025 der Mindestlohn
    nochmals steigt auf 12,82€.

 

  • Die Grenzen des Übergangsbereichs ändern sich
    auf 538,01€ bis 2.000,-

 

  • Zum 1.1.24 erhöhen sich die Kinderkrankentage:
    15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil
    30 Arbeitstage für Alleinerziehenende

 

  • Kilometergeld Erstattung:
    Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 € für jeden vollen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, ab dem 21. Entfernungskilometer gilt ab 2024 eine erhöhte Entfernungspauschale von 0,38 €

 

  • Verpflegungsmehraufwendungen:
    Ab Januar 2024 werden die Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen auf 15 Euro (bisher 14 Euro) für eine Abwesenheit von weniger als 24 Stunden und auf 30 Euro (bisher 28 Euro) für eine Abwesenheit von 24 Stunden angehoben.

 

  • Die Sachbezugsgrenze für Sachgutscheine bleibt bei 50,--€ pro Monat
    Die Inflationsausgleichsprämie i.H. von 3.000,--€ kann noch steuer- und sozialversicherungsfrei bis 31.12.24 ausbezahlt werden.