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Änderungen ab 2025

  • Zum 01.01.2025 steigt der gesetzliche Mindeslohn auf 12,82€ pro Stunde.
    Das bedeutet, dass die monatliche Höchstgrenze für den Minijob auf 556,--€ angehoben wird. Die monatliche Arbeitszeit in Höhe von 43 Stunden bleibt somit gleich.

 

  • Die Grenzen des übergangsbereichs ändern sich
    auf 556,01€ bis 2.000,-

 

  • Kinderkrankentage:

15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil
30 Arbeitstage für Alleinerziehenende

 

  • Kilometerpauschale

Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 € für jeden vollen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, ab dem 21. Entfernungskilometer gilt eine erhöhte Entfernungspauschale von 0,38 €

 

  • Die Sachbezugsgrenze für Sachgutscheine bleibt bei 50,--€ pro Monat
    Die Inflationsausgleichsprämie i.H. von 3.000,--€ kann nicht mehr ausbezahlt werd

 

  • E-Rechnungspflicht: 

Ab 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab 2028 ist die elektronische Rechnungstellung verpflichtend.