Steuererklärungspflicht
In den Einzelsteuergesetzen wird bestimmt, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist (z.B. § 25 Einkommensteuergesetz, § 31 Erbschaftsteuergesetz, § 18 Umsatzsteuergesetz, § 44 Grundsteuergesetz).
Zur Abgabe einer Steuererklärung ist zudem verpflichtet, wer hierzu von der Finanzbehörde aufgefordert wird. Die Aufforderung kann auch durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung bleibt auch dann bestehen, wenn die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen geschätzt hat.
Soweit die Steuergesetze nichts anderes bestimmen, sind Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr oder einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen, spätestens fünf Monate nach Beendigung des Kalenderjahres abzugeben (§§ 149 ff. AO).