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22.08.2025

Kindergeld-Anspruch bei Schuljahr im Ausland?

Eltern behalten im Regelfall den Anspruch auf Kindergeld, wenn ihr minderjähriges Kind ein Schuljahr im Ausland verbringt. Auch der Erhalt des Kindergeldes am 18. Geburtstag während des Auslandsjahres ist gewährleistet.

Die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld während eines Auslandsaufenthalts sind verhältnismäßig unkompliziert zu erfüllen. Dies gilt unabhängig davon, ob sich das Kind innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder außerhalb dieser Regionen aufhält.

  • Schuljahr innerhalb der EU/des EWR: Das Kind muss seinen Wohnsitz weiterhin in Deutschland haben. Bei einem Aufenthalt von bis zu einem Jahr wird üblicherweise angenommen, dass der Wohnsitz nicht aufgegeben wurde. Der Schulbesuch im Ausland wird als Teil der Ausbildung anerkannt, wodurch der Anspruch auf Kindergeld bestehen bleibt.

  • Schuljahr außerhalb der EU/des EWR: Auch hier ist der fortbestehende Wohnsitz in Deutschland erforderlich; bei Aufenthalten bis zu einem Jahr wird dies regelmäßig angenommen. Für den Nachweis des Schulbesuchs außerhalb der EU/EWR müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden: Es ist darzulegen, dass das Kind weiterhin zum Haushalt der Eltern gehört und sich nur vorübergehend im Ausland aufhält. Da die meisten Auslandsjahre durch Schüleraustausch-Organisationen organisiert werden, erfolgt dieser Nachweis in der Regel problemlos.

  • Volljährigkeit während des Auslandsjahres: Vor dem 18. Geburtstag besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Kindergeld. Wird das Kind während des Auslandsaufenthalts volljährig, geht die Familienkasse davon aus, dass nach Rückkehr eine weitere Ausbildung oder ein Studium aufgenommen wird. Nach der Rückkehr kann ein Nachweis über den Fortbestand der Ausbildung verlangt werden (etwa Schule, Lehre oder Studium). Auch während einer Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bleibt der Kindergeldanspruch bestehen.