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26.05.2026

Nullsteuersatz: Kann bei Kraftstoffen nicht angewendet werden

Die Anwendung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes oder eines Nullsteuersatzes auf Kraftstoffe in Form von Diesel und Benzin ist mit Blick auf europäisches Recht nicht zulässig. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 21/5928) auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/5615).

Deutscher Bundestag, PM vom 20.05.2026