05.06.2026
Das Bundesfinanzministerium (BMF) informiert über die baldige Veröffentlichung neuer Entscheidungen des Bundesfinanzhofes (BFH) im Bundessteuerblatt Teil II. Mit der Veröffentlichung würden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden, teilt das Ministerium mit.
Bei den BFH-Entscheidungen geht es unter anderem um die Fragen, ob für neue Mietwohnungen bei Abriss und Neubau eine Sonderabschreibung möglich ist und ob für selbstständig an einer Einrichtung unterrichtende Lehrer die Gewerbesteuerfreiheit gilt. Thematisiert wird auch die steuerliche Behandlung des Zuflusses nicht ausgezahlter Tantiemen bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer sowie das Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters. In einer weiteren Entscheidung behandelt der BFH die Frage, ob Erstattungszinsen für die Gewerbesteuer steuerpflichtige Betriebseinnahmen sind.
Die Liste der BFH-Entscheidungen, die jetzt veröffentlicht werden sollen, steht auf den Seiten des BMF zur Verfügung (Bundesfinanzministerium - Anwendung neuer BFH-Entscheidungen). Die Entscheidungen kann man im Volltext auf den Seiten des Bundesfinanzhofes (www.bundesfinanzhof.de) nachlesen.
Bundesfinanzministerium, PM vom 03.06.2026