29.06.2026
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die finale Staatenaustauschliste 2026 im Sinne des § 1 Absatz 1 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) bekannt gegeben. Wie das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitteilt, ist diese auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) unter "Startseite > Unternehmen > Internationaler Informationsaustausch > Common Reporting Standard > Teilnehmende Staaten" abrufbar.
Zu den Staaten, mit denen Deutschland in einem einseitigen Austauschverhältnis steht, dürften keine Daten an das BZSt übermittelt werden, hält das Amt fest. Neu hinzugekommen seien hier Trinidad und Tobago.
Mit Ruanda und Senegal finde ab dem Meldezeitraum 2025 erstmalig ein gegenseitiger Austausch von Informationen über Finanzkonten statt.
Informationen für das französische Überseegebiet Saint-Martin (französischer Teil) seien künftig mit dem Ländercode MF zu übermitteln.
Alle Änderungen im Vergleich zur finalen Staatenaustauschliste 2025 sind laut BZSt blau markiert. Es habe einige Änderungen im Vergleich zur vorläufigen Staatenaustauschliste 2026 gegeben, betont das Amt. Das CRS-System habe man entsprechend der finalen Staatenaustauschliste konfiguriert. Somit seien ab sofort Meldungen für alle in der Liste enthaltenen Staaten möglich.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 24.06.2026