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13.07.2026

Neues Heizungsgesetz kommt: Verfassungsbeschwerde angekündigt

Das "alte" Heizungsgesetz der Ampelregierung hat ausgedient: Es wird durch das neue – umstrittene – Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt, das am 10.07.2026 Bundestag und Bundesrat passiert hat. Damit sind Gas- und Ölheizungen wieder erlaubt, die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien entfällt.

Damit könnten Eigentümer nun wieder selbst entscheiden, welche Heizungsart sie einbauen, meldet die Bundesregierung: So könnten neben Wärmepumpen, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.

Brennstoffe für Heizungen müssen nach dem neuen Gesetz ab 2045 komplett klimaneutral sein. Die laut Regierung "moderate Grüngas- oder Grünölquote" und die Biotreppe sollen zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich beitragen. Mit der Biotreppe soll Gas oder Öl ab 2029 schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden. Die Details der Grüngasquote (ab 2028) soll die Bundesregierung bis zum 01.12.2026 in einem gesonderten Gesetz festgelegen.

Mieter werden laut Regierung vor überhöhten Nebenkosten infolge des Einbaus einer unwirtschaftlichen Heizung geschützt. Die Regierungsfraktionen im Bundestag hätten zusätzlich eine Härtefallregelung für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung aufgenommen.

Die Bundesregierung setze die Heizungs- und Gebäudeförderung fort. Die Förderung werde jedoch sozial ausgewogener, effizienter und fokussierter: So werde der Einkommensbonus gestaffelt: Er steige für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro von bisher 30 auf 40 Prozent. Für Haushalte mit Einkommen bis 40.000 bleibe er bei 30 Prozent. Haushalte mit einem Einkommen bis 50.000 Euro könnten noch zehn Prozent-Bonus erhalten. Zusätzlich profitierten Familien von einem neuen Kinderzuschlag. Dieser reduziere das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen um einmalig 10.000 Euro.

Der Förderdeckel sinke: Es würden maximal Kosten von 28.000 Euro gefördert (bisher 30.000 Euro). Die Deckelung sinke halbjährlich um 750 Euro weiter. Der Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Heizungsaustausch wird laut Regierung zeitlich gestreckt und schrittweise gesenkt. Die neuen Förderbedingungen gölten bereits ab dem 21.07.2026.

2030 werde die Bundesregierung das Gesetz mit Blick auf seinen Beitrag zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor evaluieren. Zudem würden die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umgesetzt.

Allerdings gibt es nach wie vor breite Kritik am neuen Heizungsgesetz der schwarz-roten Koalition. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bereits angekündigt, Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einzulegen.

Statt auf wirksamen Klimaschutz werde auf teure so genannte grüne Gase gesetzt und damit fossile Gasinfrastruktur weiter verfestigt, so die DUH. Aus ihrer Sicht widerspricht das Gesetz den gesetzlichen Klimazielen.

"Kurz nach einer historischen Hitzewelle mit tausenden Toten beschließt die Bundesregierung ein Gesetz, das fossile Heizungen künstlich am Leben erhält und die Klimakrise weiter anfacht. Das ist ein Einknicken vor der Gas- und Öllobby", sagte Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH. Die Bundesregierung liefere die Menschen heute explodierenden Heizkosten und fossilen Abhängigkeiten aus – und steuere kommende Generationen in eine immer heißere und lebensfeindlichere Zukunft.

Bundesregierung, PM vom 10.07.2026