14.07.2026
Der Bundesrat hat am 10.07.2026 dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz zugestimmt. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses scheiterte.
Ziel des Gesetzes ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren für wichtige Infrastrukturprojekte, insbesondere in den Bereichen Verkehr und Energie, zu beschleunigen. Projekte von besonderer Bedeutung für die öffentliche und militärische Sicherheit werden künftig als Vorhaben von überragendem öffentlichem Interesse eingestuft und vorrangig behandelt. Dazu zählen unter anderem Schienenprojekte, Autobahnen, Brücken, Tunnel, Wasserstraßen, Hochwasser- und Küstenschutzmaßnahmen sowie Flughäfen und Häfen.
Zudem vereinfacht das Gesetz Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes. Für Ausgleichsmaßnahmen stehen künftig gleichrangig Ausgleich, Ersatz oder Ersatzgeld zur Verfügung. In bestimmten Fällen werden Umweltverträglichkeitsprüfungen reduziert.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Digitalisierung: Planfeststellungsverfahren sollen vollständig digital abgewickelt werden. Die Übergangsfrist wird auf den 31.12.2027 verkürzt.
Nach Ausfertigung und Verkündung tritt das Gesetz überwiegend am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. In einer begleitenden Entschließung fordern die Länder weitere Erleichterungen beim Ersatzneubau von Brücken.
Bundesrat, PM vom 10.07.2026