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20.07.2026

Kryptowerte-Betreiber: Kommunikationshandbuch zur Registrierung steht bereit

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt mit: Das Kommunikationshandbuch zur Registrierung von Kryptowerte-Betreibern ist nun veröffentlicht.

Das Handbuch enthält aus verfahrenstechnischer Sicht Informationen zur Registrierung von Kryptowerte-Betreibern im Sinne des § 17 Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) beim BZSt.

Das KStTG ist am 24.12.2025 in Kraft getreten. Es regelt die Verpflichtung für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, den Finanzbehörden Informationen über bestimmte Transaktionen von Kryptowerte-Nutzern zu melden.

Anbieter lassen sich dabei unterscheiden in Kryptowerte-Dienstleister und Kryptowerte-Betreiber.

Das Handbuch kann über die Seiten des BZSt (www.bzst.de) als pdf-Datei abgerufen werden.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 14.07.2026