24.08.2026
Das Heizkraftwerk in Charlottenburg soll modernisiert werden. Um die Baustelle einrichten zu können, müssen zehn Rosskastanien gefällt werden. Das ist behördlich genehmigt und damit zulässig, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg festgestellt hat.
Die BEW Berliner Energie und Wärme GmbH modernisiert das Heizkraftwerk durch die Errichtung von drei neuen gasgefeuerten Gasturbinenanlagen, vier Elektro-Heißwassererzeugern sowie Nebenanlagen. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin erteilte ihr hierfür Ende Februar 2026 die notwendige immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung, gegen die kein Rechtsbehelf eingelegt wurde.
Gegenstand der Genehmigung ist unter anderem die Einrichtung der Baustellenfläche inklusive der nötigen Fällung von zehn Rosskastanien, in dem die zur Baustelle gehörenden Personalcontainer aufgestellt werden sollen. Als Ersatz muss die BEW nach Beendigung der Bauarbeiten 19 Bäume pflanzen. Ferner ist sie zu einer dreijährigen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege sowie einer 22-jährigen Unterhaltungspflege verpflichtet. Darüber hinaus muss sie bei der Fällung auf die Einhaltung artenschutzrechtlicher Vorgaben achten.
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf untersagte der BEW Anfang Juli 2026 die Fällung der Rosskastanien. Die BEW begehrte erfolgreich Eilrechtsschutz: Das OVG stellte die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs wieder her. Das Bezirksamt war aus Sicht der Richter nicht befugt, die Fällung der Rosskastanien zu untersagen. Diese Frage sei unter Beachtung der naturschutzrechtlichen Belange und unter Ausschluss geeigneter Alternativen für die Aufstellung der Container bereits im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens, an dem das Bezirksamt beteiligt war, durch den Bescheid vom Februar 2026 abschließend wirksam geregelt worden.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.08.2026, OVG 11 S 39/26, unanfechtbar