03.09.2026
Die Rechtskraft eines Urteils umfasst auch die Feststellung, dass ein Steuerbescheid nicht nichtig ist, wenn das Gericht diese Frage im Rahmen einer Anfechtungsklage geprüft und die Nichtigkeit verneint hat. In einem späteren Verfahren kann dieselbe Nichtigkeitsfrage daher laut Bundesfinanzhof (BFH) nicht erneut vor Gericht gebracht werden. Eine Nichtigkeitsfeststellungsklage sei wegen der Identität des Streitgegenstands unzulässig.
Im konkreten Fall hatte ein Mann über Jahre hinweg versucht, die Nichtigkeit von Feststellungsbescheiden aus den Jahren 2003 bis 2005 feststellen zu lassen. Da die Gerichte in früheren Verfahren bereits rechtskräftig entschieden hatten, dass die Bescheide nicht nichtig sind, waren weitere Klagen nach Auffassung des BFH unzulässig.
Die Richter bestätigten damit die Entscheidung des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt und wiesen die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück. Wer die Nichtigkeit eines Steuerbescheids bereits erfolglos in einem abgeschlossenen Klageverfahren geltend gemacht hat, kann dieselbe Frage demnach grundsätzlich nicht erneut gerichtlich überprüfen lassen.
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 11.08.2026, VIII B 51/25