11.09.2026
Die Länder wollen Unternehmen bei der Einfuhrumsatzsteuer entlasten und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken. Die Finanzministerkonferenz hat auf Initiative Nordrhein-Westfalens ein sogenanntes Verrechnungsmodell befürwortet.
Bislang müssen Importeure die Einfuhrumsatzsteuer zunächst beim Zoll bezahlen und können sich den Betrag erst später über die Umsatzsteuervoranmeldung zurückholen. Nach Auffassung der Länder bindet dieses Verfahren unnötig Liquidität und erschafft Wettbewerbern in anderen EU-Staaten einen Vorteil. Dort wird die Steuer häufig bereits direkt mit dem Vorsteueranspruch verrechnet.
Künftig sollen Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer unmittelbar mit ihrer Vorsteuer verrechnen können. Die bisherige Vorfinanzierung würde damit entfallen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat dazu bereits ein Konzept vorgelegt.
Die Finanzministerkonferenz sprach sich nun dafür aus und forderte den Bund auf, die erforderlichen gesetzlichen Änderungen gemeinsam mit den Ländern auf den Weg zu bringen. Das neue Verfahren solle ab dem 01.01.2030 zur Verfügung stehen.
Getragen wird die Initiative von Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Hessen, Bremen und Bayern. Die Länder verweisen insbesondere auf die Bedeutung deutscher See- und Binnenhäfen, die durch das derzeitige Verfahren im europäischen Wettbewerb Nachteile hätten. Nun müssten Bund und Länder sowohl die gesetzlichen Grundlagen schaffen als auch die technische Umsetzung in den Steuerverwaltungssystemen vorbereiten.
Land Nordrhein-Westfalen, PM vom 11.09.2026