15.09.2026
Nach einer handfesten Auseinandersetzung auf dem Münchner Oktoberfest muss ein Mann 500 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil er seinen Kontrahenten am Boden fixiert hatte. Das Amtsgericht (AG) München wertete das ein- bis zweiminütige Sitzen auf dem Oberkörper des am Boden liegenden Klägers als rechtswidrige Körperverletzung.
Der Kläger hatte geltend gemacht, bei dem Vorfall im Jahr 2022 unter anderem einen Fingerbruch und ein Hämatom erlitten zu haben, und mindestens 2.500 Euro Schmerzensgeld verlangt. Das Gericht sah jedoch nicht als erwiesen an, dass diese Verletzungen durch das Verhalten des Beklagten verursacht wurden. Der Kläger war zuvor bereits in eine andere körperliche Auseinandersetzung verwickelt gewesen und konnte selbst nicht angeben, wann die Verletzungen genau entstanden waren.
Auf Notwehr konnte sich der Beklagte nach Auffassung des AG München nicht berufen. Ein möglicher Angriff des Klägers sei spätestens mit dessen Sturz zu Boden beendet gewesen. Von dem am Boden liegenden Mann sei keine unmittelbare Gefahr mehr ausgegangen.
Angesichts der Intensität des Fixierens durch den körperlich überlegenen Beklagten hielt das Gericht dennoch ein Schmerzensgeld von 500 Euro für angemessen. Höhere Ansprüche wies es mangels Nachweises weiterer verursachter Verletzungen zurück.
Amtsgericht München, PM vom 14.09.2026 zu Urteil vom 11.06.2026, 223 C 11265/25, rechtskräftig