18.09.2026
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit einem Schreiben vom 17.09.2026 neue Vorgaben zur steuerlichen Behandlung wertpapiergebundener Pensionszusagen veröffentlicht. Anlass hierfür ist die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Bewertung von Pensionsrückstellungen, deren Höhe von künftigen Entwicklungen wie der Wertentwicklung von Wertpapieren abhängt.
In dem Anwendungsschreiben erläutert das Ministerium, wie entsprechende Versorgungszusagen nach § 6a Einkommensteuergesetz in der Steuerbilanz anzusetzen und zu bewerten sind.
Wertpapiergebundene Pensionszusagen gewinnen insbesondere bei modernen Modellen der betrieblichen Altersversorgung an Bedeutung. Die steuerliche Bewertung der daraus resultierenden Verpflichtungen ist jedoch komplex, weil die späteren Leistungen von künftigen Kapitalmarktentwicklungen abhängen können. Das BMF will mit seinem Schreiben für eine einheitliche Verwaltungspraxis und mehr Rechtssicherheit sorgen.
Das ausführliche Schreiben ist auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei verfügbar.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 17.09.2026, IV C 6 - S 2176/00030/001/054