23.09.2026
Eine Verkehrskontrolle läuft aus dem Ruder; ein Autofahrer schießt auf die Verkehrspolizisten. Zwei Polizistinnen, die zufällig zu der Kontrolle gestoßen waren, verließen umgehend den Einsatzort und ließen ihre Kollegen allein. Das kostet sie jetzt ihren Job.
Das Verwaltungsgericht (VG) Münster hat die beiden Frauen wegen eines schweren Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt – und damit die härteste disziplinarrechtliche Sanktion verhängt.
Die Entscheidung traf die 2. Disziplinarkammer nach einer mündlichen Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Eine ausführliche schriftliche Begründung liegt bislang nicht vor.
Dem Disziplinarverfahren war ein Strafprozess vorausgegangen. Das Amtsgericht Schwelm hatte die beiden Beamtinnen 2021 wegen gemeinschaftlicher versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen zu jeweils einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Landgericht Hagen reduzierte die Strafen im Berufungsverfahren später auf jeweils vier Monate Freiheitsstrafe, ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt.
Nach Auffassung des VG wiegt das Fehlverhalten der Polizistinnen dennoch so schwer, dass sie für den Polizeidienst endgültig nicht mehr tragbar sind. Mit der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis verlieren sie ihren Beamtenstatus.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe können die Beteiligten binnen eines Monats Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einlegen.
Verwaltungsgericht Münster, Urteile vom 21.09.2026, 20 K 3270/25.O und 20 K 3271/25.O, nicht rechtskräftig