Zurück

29.09.2026

Bundespolizei: Erhält neue Befugnisse

Die Bundespolizei erhält neue Befugnisse für den Umgang mit digitalen und sicherheitsrelevanten Herausforderungen. Nachdem der Bundestag das Gesetz am 25.09.2026 beschlossen hatte, stimmte auch der Bundesrat wenige Stunden später der Reform zu.

Nach Darstellung der Bundesregierung soll das Gesetz die Rechtsgrundlagen der Bundespolizei an aktuelle Gefahrenlagen anpassen. Das bisherige Regelwerk stamme in weiten Teilen noch aus dem Jahr 1994 und werde den technischen Entwicklungen und modernen Kriminalitätsformen nicht mehr ausreichend gerecht.

Zu den Neuerungen gehört erstmals eine ausdrückliche Regelung zum Einsatz und zur Abwehr von Drohnen. Die Bundespolizei darf künftig eigene Drohnen etwa zur Überwachung von Großveranstaltungen oder zur Kontrolle schwer zugänglicher Bereiche einsetzen. Zugleich erhält sie Befugnisse, unerlaubte Drohnen unter anderem durch technische Störmaßnahmen oder physische Eingriffe abzuwehren.

Ausgebaut werden auch die Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr an Bahnhöfen. In Waffen- und Messerverbotszonen können Polizisten künftig verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen. Zudem dürfen Aufenthaltsverbote von bis zu drei Monaten verhängt werden, etwa gegen bekannte Gewalttäter oder wiederholt straffällig gewordene Personen.

Darüber hinaus schafft die Reform die Grundlage für den Einsatz von Videotechnik mit KI-gestützter Analyse. Dadurch sollen auffällige Bewegungsmuster erkannt werden können, die auf die Begehung einer Straftat hindeuten.

Im Bereich der Migrationskontrolle erhält die Bundespolizei außerdem die Befugnis, in ihrem Zuständigkeitsbereich selbst Abschiebungshaft bei Gericht zu beantragen, wenn sie vollziehbar ausreisepflichtige Personen ohne Duldung antrifft.

Nach der Zustimmung des Bundesrats kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Bundesrat, PM vom 25.09.2026